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Beitragsordnung des MNT e. V.
Gültig ab dem 01. 01. 2011.
Auf der Grundlage des Artikels 6 der Vereinssatzung vom 12. 02. 2009 beschließen die Mitglieder folgende Beitragsordnung:
1. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Jahresumsatz*
Jahresumsatz Jahresbeitrag Gesamt
< 1,5 Mio. Euro 250,00 Euro
< 3 Mio. Euro 500,00 Euro
< 5 Mio. Euro 750,00 Euro
< 10 Mio. Euro 1.000,00 Euro
> 10 Mio. Euro 1.500,00 Euro
2. Institute, Hochschulen, Universitäten
Jahresbeitragspauschale 750,00 EURO
3. Verbände, Stiftungen, öffentliche Körperschaften
Jahresbeitragspauschale 750,00 EURO
4. Finanzierungsgesellschaften, Banken, Sparkassen
Jahresbeitragspauschale 1.000,00 EURO
5. Persönliche Mitglieder
Jahresbeitragspauschale 100,00 EURO
Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von einem Monat nach Aufnahme des Mitglieds bzw. nach Aufforderung durch den Vorstand fällig.
Neue Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr anteilig den Jahresbeitrag.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 19. Januar 2011.
Dr. Knuth Baumgärtel
Vorstandsvorsitzender